AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich
    Die Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Teilnehmerin und der GDA Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH, Breite Straße 29, 10178 Berlin (im Folgenden: GDA) sowie der HUSS-MEDIEN GmbH (im Folgenden: Arbeit und Arbeitsrecht) als Veranstalter zur Teilnahme am Kongress Arbeitsrecht.

  2. Anmeldung
    Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt schriftlich oder online über die Veranstaltungswebsite www.kongress-arbeitsrecht.de. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch GDA und Arbeit und Arbeitsrecht zu Stande. Soweit die Anmeldung zur Veranstaltung berücksichtigt werden kann, erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen umgehend eine Anmeldebestätigung.

  3. Teilnahmegebühr
    Die Teilnahmegebühr ist den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung inkl. der Tagungsunterlagen als kostenfreien Download. Unsere Preise und Gebühren verstehen sich zzgl. USt. Die von uns angebotenen Aktionsrabatte sind nicht kombinierbar. Wir gewähren Ihnen grundsätzlich den für Sie günstigsten Rabatt.

  4. Rücktritt
    Ersatzteilnehmer oder Ersatzteilnehmerin
    Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter oder eine Vertreterin benennen. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

  5. Stornierung
    Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich möglich. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die GDA. Unter 030.20 33 18 50 (Ortstarif) oder event@gda-kommunikation.de hilft man Ihnen gern weiter.

    Geht die Rücktrittserklärung bis zum 15. Dezember 2023 bei der GDA ein, wird die Buchung kostenfrei storniert. Ab dem 16. Dezember 2023, bzw. bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Bitte denken Sie bei einem Rücktritt daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren. Dem Teilnehmer und der Teilnehmerin ist der Nachweis eines geringeren Schadens oder einer geringeren Wertminderung als der Pauschale ausdrücklich gestattet. Bei kostenpflichtigen Stornos oder Nichterscheinen erhält der Teilnehmer und die Teilnehmerin die Tagungsunterlagen im Nachgang als Link zum Download zugeschickt.

  6. Absage der Veranstaltung
    GDA und Arbeit und Arbeitsrecht können die Veranstaltung jederzeit aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere Gewalt, Coronaverordnungen, geringe Teilnehmerzahl oder bei Ausfall des Referenten) absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; der Teilnehmer und die Teilnehmerin erhalten eine bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere Ersatzleistungen für bereits gebuchte Flug-, Bahn- oder andere Beförderungstickets sowie erfolgte Hotelbuchungen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen.

  7. Änderungsvorbehalte
    GDA und Arbeit und Arbeitsrecht sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer und die Teilnehmerin nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten und Referentinnen im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas ähnlich qualifizierte Personen zu ersetzen.

  8. Haftung
    GDA und Arbeit und Arbeitsrecht haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfen. GDA und Arbeit und Arbeitsrecht haften nicht für den Verlust von zu Veranstaltungen mitgebrachten Sachen.

  9. Urheberrecht, Bildaufnahmen
    Der Teilnehmer und die Teilnehmerin erkennen das Urheberrecht von GDA und Arbeit und Arbeitsrecht und/oder der Referenten und Referentinnen/Dritten an den Veranstaltungsunterlagen an. Die Unterlagen dürfen nur durch den Teilnehmer und die Teilnehmerin persönlich genutzt und nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von GDA und Arbeit und Arbeitsrecht und des Referenten und der Referentin bzw. Dritten ganz oder in Auszügen vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

    GDA und Arbeit und Arbeitsrecht sind berechtigt, gewerbliche Bild- und Videoaufnahmen von, auf und im Zusammenhang mit der Veranstaltung anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und insbesondere zu Marketingzwecken zu nutzen. An Aufnahmen, an denen ein Recht des Teilnehmers und der Teilnehmerin am eigenen Bild entsteht, räumt der Teilnehmer und die Teilnehmerin GDA und Arbeit und Arbeitsrecht das unentgeltliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an deren Verwendung ein.

  10. Widerrufsrecht für Verbraucher:
    Ist der Teilnehmer und die Teilnehmerin Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt Folgendes:

    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht:
    Der Teilnehmer und die Teilnehmerin kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in jeder Form gem. § 355 I 2 BGB widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: GDA | Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH, Breite Straße 29, 10178 Berlin oder per E-Mail an info@gda-kommunikation.de.

    Widerrufsfolgen: Im Falle des Widerrufs sind ggf. beiderseits empfangene Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer und die Teilnehmerin mit der Absendung der Widerrufserklärung, für GDA und Arbeit und Arbeitsrecht mit deren Empfang.

  11. Höhere Gewalt
    Bei einer Absage des Kongress Arbeitsrecht 2023 aufgrund höherer Gewalt, kann die GDA als Vertragspartei von Leistungs- (Durchführungs)-Pflichten mit befreiender Wirkung zurücktreten und erbrachte Leistungen der Teilnehmenden werden erstattet.

    Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen.

  12. Schlussbestimmungen

    Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers und der Teilnehmerin haben keine Gültigkeit.
    Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.