Kongress Arbeitsrecht
am 1. und 2. April 2025 im Steigenberger Hotel am Kanzleramt Berlin und virtuell
Was die Praxis wissen muss!
Der Kongress Arbeitsrecht 2025 bietet den Fachteilnehmern und Fachteilnehmerinnen aus Unternehmen, Anwaltschaft und Verbänden die kompakte Kenntnisvermittlung zu aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen im Arbeitsrecht und schafft einen Überblick zu wichtigen Tendenzen aus der Rechtsprechung.
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