21. Kongress Arbeitsrecht
Am 14. und 15. April 2026
im Steigenberger Hotel am Kanzleramt Berlin und digital
Was die Praxis wissen muss
Der Kongress Arbeitsrecht 2026 bietet den Fachteilnehmern und Fachteilnehmerinnen aus Unternehmen, Anwaltschaft und Verbänden die kompakte Kenntnisvermittlung zu aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen im Arbeitsrecht und gibt einen Überblick zu wichtigen Tendenzen aus der Rechtsprechung.
Programm
Alle Themen – fundiert und aktuell